Willkommen beim Hundesportverein Dirmstein 1974 e.V.
Ein Verein, Ein Team, Eine Gemeinschaft
Die hohe Schule der Unterordnung. Kontrolliertes Verhalten in verschiedenen Situationen und Distanzen, Fußarbeit, Sitz und Platz werden in Perfektion
vom Hund ausgeführt. Zum Obedience gehört neben der präzisen Beherrschung der Basishörzeichen auch das Apportieren von unterschiedlichen
Materialien (Holz, Metall, Kunststoff) und vor allem die Kontrolle auf Distanz. Der Hundeführer lenkt seinen Hund nur durch Hör- und/ oder Sichtzeichen.
Auf Entfernung muss der Hund zwischen der Sitz-, Steh-, und Platz-Position wechseln, wird auf Entfernung zu unterschiedlichen Markierungspunkten
geschickt und muss zwischen rechts und links unterscheiden können. Beim Richtungsapport wird der Hund gezielt zu einem der drei ausgelegten
Bringhölzer geschickt (Mitte, rechte Seite, linke Seite) und darf nur das angezeigte Objekt apportieren. Ein weiteres Element beim Obedience ist die
Geruchsidentifikation. Aus mehreren identischen Objekten muss der Hund das herausfinden, welches der Hundeführer vorher berührt hat.
Hier noch ein paar Eckdaten:
Obedience
Eine Obedience-Prüfung besteht aus einzelne Übungen die in verschiedene
Leistungsklassen gegliedert sind. Die Beginner-Klasse, die Klassen 1 - 3
und die Seniorenklasse.
Wie Sie sehen ist Obedience sehr umfangreich und mit vielen Übungen in den einzelnen Klassen bestückt. Deshalb werden unsere Übungsstunden auch entsprechend geleitet und
trainiert so dass ein Jeder in seiner Klasse die optimale Trainingseinheit bekommt. Weitere Info´s über Obedience finden Sie unter Downloads oder direkt bei unseren Übungsleitern.
Also, einmal Obi bitte !!
Das Zulassungsalter der Hunde
am Tage der Prüfung in den jeweiligen Klassen:
Beginner-Klasse 15 Monate
Senioren-Klasse vollendetes 8. Lebensjahr
Klasse 1 15 Monate
Klasse 2 16 Monate
Klasse 3 17 Monate
(bei der Seniorenklasse muss der Hund u.a. mindestens die Klasse 1
bestanden haben)
Teilnahmevoraussetzungen:
Das Team (Hundeführer/Hund) ist teilnahmeberechtigt, wenn:
- der Hund identifizierbar ist (Tätowierung oder Chip).
- der Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundprüfung
(Hundeführer = Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung, Hund =
Nachweis der bestandenen Begleithundeprüfung) innerhalb einer
termingeschützten Veranstaltung eines gemäß VDH-PO BH/VT
prüfungsberechtigten VDH-MV, abgenommen von einem für die
BH/VT zugelassenen VDH LR, erbracht wird. Die Forderungen der VDH-PO
BH/VT sind zu beachten.
- der Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem VDH-
Mitgliedsverband angehört (Mitgliedsausweis, etc.). Bei Meldung für einen
prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverein ist ein gültiger Leistungsnachweis
des entsprechenden VDH-MV vorzulegen.
Die Klassen und Übungen :